Blimus

Schlaue Software, kluge Prozesse.

Für das Herstellen eines Medikamentenblisters braucht es einen engen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren. Angefangen bei der Medikation des Patienten über den Austausch von Tablettenfotos, Beipackzettel und Lieferdaten bis zum Überprüfen der bestellten Medikationen auf Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten.

Den gesamten Herstellungsprozess und die enormen Datenmengen steuern wir über die Software Blimus® Sie bildet für jeden Patienten die exakte Medikation ab und ist eine speziell für die Verblisterung entwickelte IT-Lösung unseres Partners PDM+S.

Hier ist Qualität Programm.

Mit Blimus® steuern und dokumentieren wir den Weg von der ärztlichen Verordnung über die Produktion der Medikamentenblister bis zur Abgabe an den Patienten komplett papierlos. Dabei werden die sensiblen Daten für Patienten, Heime und Medikationen einmal erfasst und in der Vertragsapotheke gespeichert.

Funktionsumfang von Blimus:

  • Führen eines vollständigen Medikationsprofils für jeden Bewohner/Patienten
  • Automatisierte Reichweitenberechnung
  • Arztbezogenes Anfordern von Rezepten
  • Tagesaktuelles Bereitstellen von Beipackzetteln und Tablettenfotos
  • Datenhoheit liegt in der Apotheke
  • Regelmäßige Updates
  • Support bei technischen Störungen

Ihre nächsten Schritte

Das klingt interessant für Sie?
Lernen Sie Blimus® in einer unverbindlichen Demo kennen!

Wir beraten Sie gerne, senden Sie uns einfach eine Nachricht:

ACHTUNG - Wichtiger Hinweis

Zum Absenden des Formulars müssen Sie zuerst zustimmen, dass Google reCAPTCHA geladen wird. Andernfalls kann dieses Formular nicht abgesendet werden! Mit reCAPTCHA kann überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt, um Spam zu verhindern.

Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und der Google Datenschutzerklärung.

Zustimmen & Google reCAPTCHA laden

E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.