Pflegedienst

Wie können wir weiterhelfen?

Wenn ein ambulanter Pflegedienst darüber nachdenkt, sich beim Richten der Medikamente externe Unterstützung zu holen, tauchen einige Fragen auf, die wir Ihnen gerne beantworten.

Alle festen und oralen Darreichungsformen, die die Stabilitätskriterien erfüllen. Ausnahmen sind BTMs, Antibiotika und einige wenige, nicht geeignete Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Flüssigkeiten.

Ja, Medikationsänderungen können wir direkt umsetzen und liefern sie zeitnah an die Apotheke aus.

Nein, das übernimmt Ihre versorgende Apotheke, da wir Sie nicht direkt beliefern dürfen.

Nein, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung verbieten uns das Teilen von Tabletten. Wir haben dafür eine Lösung entwickelt.

Sie erhalten die Medikamentenblister in Form von Schlauchblistern direkt von Ihrer versorgenden Apotheke.

Ihre nächsten Schritte

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Sie möchten Ihre Mitarbeiter weiterbilden? Fragen Sie nach einer Schulung für Ihre Apotheke.

Wir beraten Sie gerne, senden Sie uns einfach eine Nachricht:

ACHTUNG - Wichtiger Hinweis

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Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und der Google Datenschutzerklärung.

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E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.