Geschichte

Erfolgsgeschichte: Vergangenheit mit Zukunft.

Als unser Geschäftsführer Martin Halm 2006 das Blisterzentrum Nord zusammen mit einigen Kollegen gründete, hatten sie vor allem eins im Sinn:

  • die Arzneimittelversorgung multimorbider Patienten zu optimieren
  • Doppelverordnungen zu vermeiden und
  • die pharmazeutische Kompetenz der Apotheke zu stärken.

In ihren Apotheken hatten sie zuvor immer wieder beobachtet, wie Medikamente vergessen oder doppelt aufgeschrieben wurden (meist von verschiedenen Fachärzten). Da es bis dato keinen Ort gab, wo all die Informationen aus den Medikationsplänen zusammenliefen, schien die patientenindividuelle Verblisterung eine ebenso sinnvolle wie praktikable Lösung zu sein.

Es sollte bis 2008 dauern, bis endlich alle Hürden und Anforderungen erfüllt waren und die Herstellererlaubnis nach §13 AMG erteilt wurde. Damit gehörten wir zu den ersten Blisterzentren in Deutschland, die diese innovative Versorgungsform in den Alten- und Pflegeheimen bekannt gemacht haben.

Pionierarbeit von Anfang an

Parallel dazu haben wir unsere Erfahrungen genutzt, um den Aufbau verschiedener Blisterzentren in ganz Deutschland fachlich zu begleiten. Dass wir dabei auch Standards im Medikations- und Abgabeprozess entwickelt haben, darauf sind wir schon ein wenig stolz.

Wir haben auch an wissenschaftlichen Studien teilgenommen, unter anderem an einer Kreuzkontaminations-Studie und der ersten integrierten Adhärenz- und Polypharmazie-Studie . Diese wurde mit dem Institut für Pharmakoökonomie und Arzneimittellogistik (IPAM) an der Hochschule Wismar durchgeführt.

Eine Idee. Viele Vorteile.

Heute gehört die Blisterzentrum Nord GmbH zu den innovativsten Unternehmen im Bereich der Verblisterung mit einem prozessübergreifenden Qualitätsmanagement von der Bestellung bis zur Auslieferung.

Mit unseren Medikationsblistern haben wir ein Produkt, das die Arzneimittelversorgung sicherer und komfortabler macht – auf allen Ebenen und für viele Patienten.

Dies sagen übrigens auch unsere Kunden:

Für uns erfüllt ein Medikamentenblister das Höchstmaß an Qualität bei ärztlich verordneten Medikamenten – sowohl was die 6-R-Regeln der Medikamentenangabe als auch das Prüfen von Wechselwirkungen betrifft. Sämtliche Fehlerquellen werden bei der Verblisterung ausgeschlossen und mehrfach überprüft. Wir bekommen nur positives Feedback vom Pflegepersonal und von den Angehörigen. Das Schönste daran: Unseren älteren Menschen bleibt ihre Selbstständigkeit erhalten und sie haben keine Probleme mehr, an neue Rezepte zu denken, da dies die Apotheke übernimmt. Alles in allem eine enorme Arbeitserleichterung für uns bei gleichzeitig stark gestiegener Qualität im Medikamentenmanagement.
Gerold Gerß-Krafft, Das Landhus

E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.