Apotheken

Wichtige Fragen für Apotheke.

Sie überlegen, Medikamentenblister in Ihrer Apotheke anzubieten? Dann haben Sie sicher viele Fragen, die Ihnen durch den Kopf gehen. Wir haben Ihnen die Themen zusammengetragen, zu denen wir am häufigsten gefragt werden.

Alle festen und oralen Darreichungsformen, die die Stabilitätskriterien erfüllen. Ausnahmen sind BTMs, Antibiotika und einige wenige, nicht geeignete Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Flüssigkeiten.

Ja! In der Regel können wir Medikationsänderungen, die uns bis 11 Uhr gemeldet werden, noch am gleichen Tag an die Vertragsapotheke ausliefern. Dazu verpacken wir die zusätzlich verordneten Medikamente in einen eigenen Schlauchblister. Im nächsten Produktionszeitraum ist der Medikamentenblister dann bereits auf die neue Medikation umgestellt.

Werden vom Arzt weniger Medikamente verordnet, entnimmt das Heimpersonal die nicht mehr benötigten Medikamente.

Nein. Wir verblistern immer nur die Tabletten, die vom Arzt verordnet und von der Apotheke bestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, informieren wir Sie schriftlich/elektronisch und finden gemeinsam eine Lösung.

Nein. Die Zulassungsfreiheit eines Wochenblisters beruht darauf, dass wir im Blisterzentrum nur für den normalen Arzneimittelverkehr zugelassene Arzneimittel einsetzen. Auch Krankenhausware nutzen wir nicht, nur Normpackungen der Größen N1 bis N3.

Nein. Das AMG und die ApoBetrO schließen das Teilen von Tabletten aus. Einzige Ausnahme: Wenn es nicht möglich ist zu subsituieren, darf die Tablette vor der Einnahme geteilt werden. Dies ist dann auf den Blistertüten mit einem Hinweis deutlich sichtbar vermerkt.

Das Rezept bleibt bei Ihnen in der Apotheke und Sie rechnen es wie gewohnt ab.

Dafür gibt es verschiedene Softwarelösungen am Markt, bei denen die Arzneimitteltaxierung jeweils bestandsneutral erfolgt.

Die Medikamentenblister liefern wir über einen Logistiker oder den Pharmagroßhandel an Ihre Apotheke.

Ihre nächsten Schritte

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Das sagen unsere Kunden

Unser Pflegeheim fragte, ob wir patientenindividuell verblistern können. Aus Qualitätsgründen kam für mich weder eine Handverblisterung noch eine maschinelle Verblisterung im apothekenüblichen Betrieb in Frage. Das Gute heute: Durch die Zusammenarbeit mit dem Blisterzentrum Nord konnten wir unser Angebot in der Heimversorgung weiter ausbauen, ohne dass ich mehr Personal dafür benötige. Denn das übernimmt das Blisterzentrum für uns. Und die Fehlerquote ist im Vergleich zu vorher quasi bei Null.

Wir beraten Sie gerne, senden Sie uns einfach eine Nachricht:

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E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.