Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen gibt es viele Fragen. Wir haben Antworten.
Bevor Sie die Medikamentenversorgung in Ihrem Alten- und Pflegeheim umstellen, stehen einige Fragen im Raum, die wir Ihnen gerne vorab beantworten.
Alle festen und oralen Darreichungsformen, die die Stabilitätskriterien erfüllen. Ausnahmen sind BTMs, Antibiotika und einige wenige, nicht geeignete Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Flüssigkeiten.
Ja! In der Regel können wir Medikationsänderungen, die uns bis 11 Uhr gemeldet werden, noch am gleichen Tag an die Vertragsapotheke ausliefern. Dazu verpacken wir die zusätzlich verordneten Medikamente in einen eigenen Schlauchblister. Im nächsten Produktionszeitraum ist der Medikamentenblister dann bereits auf die neue Medikation umgestellt. Werden vom Arzt weniger Medikamente verordnet, entnimmt das Heimpersonal die nicht mehr benötigten Medikamente.
Nein, das übernimmt Ihre versorgende Apotheke, da wir Sie nicht direkt beliefern dürfen.
Nein. Das AMG und die ApoBetrO schließen das Teilen von Tabletten aus. Einzige Ausnahme: Wenn es nicht möglich ist zu subsituieren, darf die Tablette vor der Einnahme geteilt werden. Dies ist dann auf den Blistertüten mit einem Hinweis deutlich sichtbar vermerkt.
Sie erhalten die Medikamentenblister in Form von Schlauchblistern direkt von Ihrer versorgenden Apotheke.
Ihre nächsten Schritte

Sie haben Fragen, die wir noch nicht beantwortet haben?
Buchen Sie in 2 Minuten Ihre kostenlose Erstberatung
(Dauer: 20 Minuten)
